Was kostet die RDFA Live Discothek Dresden?
Die Gage für eine Tanzveranstaltung beinhaltet alle von mir getragenen Aufwendungen für Transport (im Stadtgebiet Dresden), Auf- und Abbau, sowie Bereitstellung und Nutzung der Licht- und Tontechnik, Musik und Moderation.
Ich besitze die Nutzungsrechte der GEMA für meine Musikdateien zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe. Möglicherweise weiterführende Forderungen der GEMA, klären Sie bitte im Vorfeld mit dem Betreiber der von Ihnen gebuchten Lokalität.
Für Veranstaltungen im Freien (und z.B. ein Feuerwerk) benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung, unter Einhaltung der Nachtruhe. Die Nachtruhe wird im Schallimmissionsschutzgesetz geregelt. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen ab 22 Uhr.
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Gage, wie z.B. Anfahrtsweg, Art und Größe der Veranstaltung, Anzahl der Gäste und die Dauer der Veranstaltung.
Für Ihre Veranstaltung, Ihre Hochzeits- oder Jubiläumsfeier, wird die Gage also persönlich und individuell bemessen.
Diese Vergütung enthält keine Umsatzsteuer, gemäß § 19, Abs. 1 UstG – Besteuerung der Kleinunternehmer.
Meine Gage wird spätestens am Ende der Veranstaltung in Bar fällig. Eine Zahlung per Rechnungen ist nicht möglich.
Optional besteht die Möglichkeit einen lichtstarken Beamer mit einer entsprechenden Leinwand zum Einsatz zu bringen. So können Videos, eine Fotogalerie oder Präsentationen vorgeführt werden. Diese Zusatzleistung kostet je nach Aufwand, in der Regel jedoch 30 Euro.
Die spezifische Erstellung von Präsentationen oder Fotogalerien werden gesondert kalkuliert.
Die RDFA Live Discothek Dresden finden Sie auch unter www.dresden-disco.de
Abbildung Kopfbild: ©fotolia.com und vistaprint.de
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